Einlagen

Bankeinlagen umfassen alle gängigen Formen der Hinterlegung von Finanzmitteln bei einer typischen Geschäftsbank. Zu den Einlagen gehören alle gewöhnlichen Kontentypen, die zum Leistungsspektrum eines solchen Kreditinstitutes gehören. Der Bankkunde, der Geld auf ein solches Konto eingezahlt hat, hält somit eine Forderung gegenüber der Bank in Höhe der einlegten Summe und den ihm zustehenden Zinsen. Die Bank bucht die Einlage wiederum als Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden. Sie benötigt Einlagen zur Refinanzierung ihres Kreditgeschäftes, muss aber gleichzeitig auch stets in der Lage sein, Einlagen zurück zu zahlen bzw. in Bargeld umzuwandeln, was ein sorgfältiges und vertrauensvolles Wirtschaften erforderlich macht.

Die Sichteinlage: Täglich verfügbares Geld zu niedrigem Zinssatz

Zu den Sichteinlagen zählen als gängigste Formen Girokonten und Tagesgeldkonten. Der Begriff Sichteinlage rührt daher, dass der Kunde stets sofort bzw. in kürzester Zeit einsehen und darüber verfügen kann. Es ist keine Frist vereinbart, binnen welcher die Bank das Geld ohne Einsicht des Kunden in ihrer Bilanz halten kann. So ist Geld auf Girokonten ohnehin sehr fluktuativ, kann stets entnommen oder für den elektronischen Zahlungsverkehr verwendet werden. Auch bei Tagesgeldern kann der Anleger das eingelegte Geld stets anfordern, es allerdings erst mit zeitlicher Verzögerung von wenigen Tagen verwenden. Guthaben auf Tagesgeldkonten werden in der Regel eher als Sicherheit hinterlegt, um darauf bei Liquiditätsengpässen zugreifen zu können und haben daher oft den Charakter einer längerfristigen Geldanlage ohne Befristung. Da Banken allerdings jederzeit mit der Entnahme rechnen müssen, gewähren sie für Sichteinlagen nur einen geringen Zinssatz.

Befristete Einlagen: Konservative Sparformen für die mittlere bis lange Frist

Bei den befristeten Bankeinlagen handelt es sich um Bankguthaben, welche für eine bestimmte Zeit allein der Bank und nicht dem Kunden zur Verfügung stehen, wobei der Kunde Anrecht auf Einlagesumme und Zinsen nach Beendigung der Frist hat. Sie kommen einem Darlehen nahe, bei dem allerdings die Bank der Schuldner ist und die Auszahlung am Laufzeitende erfolgt. Die Bank entlohnt diese nachteiligen Umstände für den Kunden mit einem deutlich höheren Zinssatz bei befristeten Einlagen gegenüber Sichteinlagen. Mit Termin- und Kündigungsgeldern gibt es zwei Arten dieser Fristeinlagen. Termingelder sind in der Mehrzahl Festgelder, die eine Mindestlaufzeit von einem Monat haben, aber auch über mehrere Jahre laufen können. Nach Ende der Laufzeit kann der Kunde entscheiden, ob er das Festgeld verlängern will oder auflösen möchte. Das Kündigungsgeld hat dagegen eine flexible Laufzeit und läuft bei Kündigung von Seiten des Kunden noch eine gewisse Frist, meist einen Monat lang, weiter, bevor es in die Verfügungsgewalt des Kunden zurück geht.