Zahlungsverkehr

Unter dem Begriff Zahlungsverkehr versteht man Geldbewegungen, die zwischen Privatpersonen, öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Unternehmen und ausländischen privaten, öffentlichen oder wirtschaftlichen Haushalten stattfinden. Häufig wird ein Girokonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs genutzt, es gibt jedoch auch den Bargeldverkehr. So unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Barzahlung, der halbbaren und der bargeldlosen Zahlung.

Bei der Barzahlung händigt man seinem Gegenüber Münzen und Scheine aus und gleicht den Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung unmittelbar und persönlich aus. Für die Barzahlung ist kein Girokonto notwendig. Von einer halbbaren Zahlung spricht man, wenn der Käufer den Kaufbetrag bar auf das Konto des Verkäufers einzahlt. Und wenn man die Geldbewegung von Konto zu Konto vornimmt, dann spricht man von einer bargeldlosen Zahlung. So werden Überweisungen, Kreditkartenzahlungen, Lastschrift- und Daueraufträge beispielsweise zum bargeldlosen Zahlungsverkehr gezählt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird zumeist mittels Kontoauszügen festgehalten. Kontobewegungen werden hier dokumentiert.

Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird ein Girokonto benötigt, das anders als ein Festgeldkonto in erster Linie nicht der Geldanlage, sondern der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dient.